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Aufsichtsrat


Um den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden hat sich die Lebenshilfe Ostholstein im Herbst 2005 dazu entschlossen, Ihre Struktur zu verändern und einen hauptamtlichen Vorstand einzusetzen, der für die Geschäftsführung des Vereins zuständig ist

Daneben wurde aus dem Kreise der Mitglieder ein 5-köpfiger Aufsichtsrat gewählt.
Um die Arbeit des Vorstandes und der Einrichtung zu Unterstützen sollen die Aufsichtsratsmitglieder über folgende Kompetenzen verfügen.

Kompetenzen aus dem Bereich der
Gesundheitsfürsorge/Schule und Pädagogik
Kompetenzen aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen
Kompetenzen aus dem Bereich Gesellschaft und Soziales


Der Aufsichtsrat wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt und wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seiner Arbeit, sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung.