Schulbegleitung
Bei der Schulbegleitung werden Kinder unterstützt, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, um ihnen den Besuch einer Schule oder einer Kindertagesstätte trotz ihrer Teilhabeeinschränkung zu ermöglichen. Die Hilfestellungen können dabei von einfachen pflegerische Tätigkeiten bis hin zur Hilfe bei Krisen und Unterstützung bei der Kommunikation reichen.
Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr Ziel ist es, jedem Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu geben, das gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Der Auftrag für die Umsetzung einer inklusiven Beschulung liegt zwar vorrangig bei den Schulen, es gibt aber Situationen, in denen die Schule überfordert ist.
Der Aufgabenbereich umfasst die Begleitung von Kindern, die behindert sind oder die von Behinderung bedroht sind, um ihnen einen Schul- oder Kindertagesstättenbesuch trotz ihrer Teilhabeeinschränkung zu ermöglichen und ihre Selbständigkeit zu fördern. Dabei beinhaltet er alle für die Kinder nötigen Hilfestellungen, wie einfache pflegerische Tätigkeiten, Hilfen zur Mobilität und Orientierung, Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich, Hilfe bei Krisen und Unterstützung bei der Kommunikation.
Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Kosten werden daher übernommen. Eine Schulbegleitung bezieht sich grundsätzlich auf das einzelne Kind und seinen besonderen Unterstützungsbedarf. Ob und in welchem Umfang eine Schülerin oder ein Schüler - bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung einen Anspruch auf eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung hat, entscheiden die örtlichen Träger der Sozial- und der Jugendhilfe, also die Kreise und die kreisfreien Städte.
Kontakt :
Stefanie Grahlmann
Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Am Kirchhof 10
23611 Bad Schwartau
Telefon 0451 / 49 05 66 36
Mobil 0175 / 589 89 59