Hinweisgebersystem
Um ein ethisch einwandfreies und gesetzeskonformes Verhalten unserer Organisation sicherzustellen, haben wir eine interne Meldestelle in Form dieses Hinweisgebersystems eingerichtet. Diese dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen.
Alle Mitarbeiter*innen sowie unsere Geschäftspartner*innen (Lieferanten, Kunden etc.) haben hier die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien zu geben.
Auf dieser sicheren Hinweisgeberseite können Sie einen neuen Hinweis abgeben oder sich in bestehende Hinweise einloggen, um unsere Rückmeldungen einzusehen oder die Kommunikation wieder aufzunehmen.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zur Nutzung unseres Hinweisgebersystems:
Wir nutzen das Hinweisgebersystem des audatis MANAGER der audatis Services GmbH, Luisenstraße 1, 32052 Herford.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht die Abgabe und Entgegennahme sowie Untersuchung von Meldungen, um Verstöße gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien zu verhindern, aufzudecken und/oder Folgemaßnahmen vorzunehmen.
Hierbei können u.a. folgende Daten erfasst werden:
- Informationen zur persönlichen Identifizierung des Hinweisgebers, wie z.B. Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Beschäftigungseigenschaften;
- Informationen zur betroffenen Person, die in der Meldung bezeichnet wird, wie z.B. Vor- und Nachname, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Informationen über Verstöße, die ggf. Rückschlüsse auf eine natürliche Person erlauben.
- Die Datenverarbeitung erfolgt bei Informationen zur persönlichen Identifizierung des Hinweisgebers auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Werden weitere Informationen zur Beschäftigteneigenschaft, Informationen zur betroffenen Person sowie sonstige Informationen, die Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen, verarbeitet, so erfolgt dies entweder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO oder bei freiwilliger Bereitstellung eines Hinweisgebersystems auf Grundlage des berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Bearbeitung von Meldungen, um Folgemaßnahmen durchführen zu können.
Wichtig vor dem Dateiupload: Bitte denken Sie bei der Abgabe von Hinweisen daran, vorher aus den Inhalten, Metadaten und Dateieigenschaften jeglichen Personenbezug zu entfernen, sofern dieser nicht notwendig ist. Eine automatisierte Entfernung wird systemseitig nicht durchgeführt, da diese nicht absolut zuverlässig arbeiten kann und daher ein hohes Risiko von fehlerhaften Anonymisierungen mit sich bringen würde.
Sie können Audiodateien in den gängigen Formaten wie mp3, wav und ogg hochladen. Beachten Sie jedoch, dass dies insbesondere zur Einreichung von Sprachnotizen gedacht ist und eine unberechtigte Gesprächsaufzeichnung insbesondere von vertraulichen Gesprächen strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn diese gegen geltendes Recht verstößt.
Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen des audatis MANAGER finden Sie unter: https://www.audatis-manager.de/datenschutz/
Dieses Hinweisgebersystem stellt Ihnen die Lebenshilfe Ostholstein e.V. zur Verfügung.
Verantwortlicher:
Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Am Kirchhof 10
23611 Bad Schwartau
