Grundbedürfnisse von Kleinkindern
Online-Vortrag mit Elke Herrmann, Sozialpädagogin, Koordinatorin Frühe Hilfen
Donnerstag, den 27. Mai von 20 bis 22 Uhr
Kinder brauchen ein Zuhause, in dem sie sich willkommen, sicher und geborgen fühlen. In der frühen Kindheit legen Eltern die Grundlagen für körperliche und seelische Gesundheit.
Machtkämpfe der Kinder – Wie gehe ich damit um?
Online-Beratung mit Thomas Rupf, Diplom Pädagoge
Montag, den 03. Mai von 19.30 bis 21.30 Uhr
Im Erziehungsalltag stehen die Bedürfnisse oder Wünsche eines Kindes oft im Gegensatz zu den Bedürfnissen und Wertvorstellungen der Eltern.
In diesem Vortrag geht es um alltägliche Machtkämpfe, zu denen uns Kinder scheinbar immer wieder herausfordern. Im gewissen Maße sind diese normal und gesund. Was aber ist, wenn diese Konfliktsituationen sich häufen und wir daran erschöpfen?
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Neubau der Kindertagesstätte am Papenmoor mit Therapiezentrum und Verwaltungstrakt
Die Lebenshilfe Ostholstein plant, ihre Kindertagestätte am Papenmoor durch einen zweigeschossigen Neubau mit zusätzlichen 60 Plätzen zu ersetzen.
In das Obergeschoss wird das Therapiezentrum der Lebenshilfe mit der Interdisziplinären Frühförderstelle, der Ergotherapiepraxis und der Physiotherapiepraxis ziehen. Darüber hinaus entstehen im Obergeschoss Personalräume und Verwaltungsräume für die dort Beschäftigten.
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Erweiterung der Kindertagesstätte „Langenfelde“
Die Kindertagesstätte „Langenfelde“ wird zum Frühherbst 2021 um insgesamt 15 Plätze erweitert. Dafür soll die an die Kita angrenzende Doppelhaushälfte kurzfristig um- und angebaut werden. Ein entsprechender Bauantrag ist bei der Stadt Bad Schwartau gestellt.
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Pflegereform 2021
Der vergangene Woche bekannt gewordene Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zum Pflegereformgesetz stößt bei den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung auf große Verärgerung. Vorgesehen ist darin, dass ein Teil der sogenannten Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.